Ausgabe der Bürgerkarten für den Holiday-Park im Jahr 2017

Datum: 20.02.2017
Kategorie: Gemeindeverwaltung
Autor: innofabrik Dein Haßloch

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Der Termin für die Ausgabe der Holiday Park Bürgerkarten steht! Zwischen dem 20. März und dem 08. April 2017 können die Bürgerkarten im Bürgerbüro in der Langgasse 64 zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden.

 

Folgende Vorgaben sind unbedingt zu beachten:
- Das Lichtbild für die Bürgerkarte darf nicht älter als zwei Jahre sein und sollte bereits einzeln mitgebracht werden.
- Die alte Bürgerkarte wird nicht mehr benötigt.
- Nur Einwohner mit Hauptwohnsitz in Haßloch erhalten eine Bürgerkarte.
- Die Ausgabe der Bürgerkarte erfolgt nur gegen Vorlage eines Ausweisdokuments oder einer aktuellen Meldebescheinigung.
- Bei Missbrauch wird die Bürgerkarte vom Holiday Park eingezogen und es erfolgt keine Ersatzausstellung.

 

Kinder ohne Ausweisdokumente sowie Bürger mit ausländischen Dokumenten erhalten wie jedes Jahr im Bürgerbüro eine aktuelle Meldebescheinigung, die zum Eintritt in den Holiday Park benötigt wird.

 

Quelle: www.hassloch.de


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